
SEKTOR DER RECHTSMEDIZINISCHEN TÄTIGKEIT FÜR KÖRPERSCHAFTEN UND BETRIEBE |
| Kontrollvisiten |
| Wo: |
Die Untersuchungen werden am Wohnort des Patienten durchgeführt; sollte dieser nicht anwesend sein, hinterlässt der Arzt eine Einladung für eine Visite im Ambulatorium, welche am darauf folgenden Tag bei diesem Dienst durchgeführt wird. Die Untersuchungen können auf Anfrage auch im Ambulatorium durchgeführt werden. |
| Wann: |
Die Untersuchungen werden täglich von 08.00-13.00 Uhr und 14.00-20.00 Uhr für die Staatsangestellte und von 10.00-12.00 Uhr und 17.00-19.00 Uhr für alle andere Angestellten durchgeführt. |
| Anfragen: |
Die Kontrolluntersuchungen müssen vom Arbeitgeber im Sekretariat angefordert werden (Tel. 0471 909 272, Fax 0471 909 238), Montag -Freitag, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr und mittels E-Mail an folgende Adresse: maria.bertoncello@asbz.it |
| Verbindlichkeit: |
Der Arbeitnehmer zahlt die Untersuchung nicht. Dem Arbeitergeber, der die Visite angefordert hat, wird die Rechnung für die diesbezügliche Leistung zugesendet. |
| Befund: |
Der Befund wird dem Arbeitgeber innerhalb von 4 Tagen nach der Visite übermittelt. |
| Kollegialvisiten |
| Typologie: |
Untersuchungen zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Untersuchung zur Feststellung der permanenten absoluten Arbeitsunfähigkeit zwecks Dienstenthebung, Untersuchung der Abhängigkeit einer Krankheit von dienstlichen Ursachen, Untersuchung zur Zuteilung einerangemessenen Entschädigung |
| Wo: |
Die Untersuchungen werden nach Vormerkung beim Dienst für Rechtsmedizin in der Amba Alagi-Straße 33, Bozen, durchgeführt. Dem Patienten wird mittels Einschreiben der Ort und der Tag der Untersuchung mitgeteilt. |
| Anfragen: |
Die Kollegialvisiten müssen vom Arbeitgeber schriftlich angefordert und an das Sekretariat geschickt werden (Tel. 0471 909 215, Fax 0471 909 238) Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr; samstags von 8.00 bis 11.00 Uhr |
| Verfahren: |
Vor der Kollegialvisite findet immer eine Voruntersuchung statt. Für die Angestellten der Verwaltungen, welche anderen Sanitätsbetrieben angehören, wird die Voruntersuchung bei Letzteren vorgenommen. |
| Verbindlichkeit: |
Der Angestellte zahlt weder die Untersuchung, noch eventuelle Befunde oder fachärztliche Visiten (zu Lasten des Arbeitgebers). Dem Arbeitgeber, der die Visite angefordert hat, wird außerdem die Rechnung für die diesbezügliche Leistung zugeschickt. |
| Befund: |
Das Protokoll wird dem Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen übermittelt. |
| Ausstellung von Bescheinigungen |
| Typologie: |
Z.B. Ärztliche Bescheinigung für: die Befreiung von der Zahlung der Kfz-Steuer für Menschen mit Behinderung und andere rechtsmedizinische Bescheinungen. |
| Wo: |
Die Untersuchungen werden nach Vormerkung im 4. Stock durchgeführt. |
| Wann: |
Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr |
| Vormerkungen: |
Die Untersuchungen müssen im Sekretariat (Tel. 0471 909 215) Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr angefordert werden. |
| Verbindlichkeit: |
Die Leistungen müssen an der Kasse des Dienstes bezahlt werden. |
| Bescheinigung: |
Aushändigung des ärztlichen Zeugnisses am Ende der Untersuchung |
| Rechtsmedizinische Beratungen/Gutachten |
| Typologie: |
Es werden Beratungen/Gutachten zwecks Schadensersatz sowie für Versicherungen durchgeführt |
| Wo: |
Die Untersuchungen werden nach Vormerkung im 4. Stock durchgeführt. |
| Wann: |
Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr |
| Vormerkungen: |
Die Untersuchungen müssen im Sekretariat (Tel. 0471 909 215) Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr angefordert werden. |
| Verbindlichkeit: |
Die Leistung muss an der Kasse des Dienstes, beim Schatzamt oder mittels Posterlagschein bezahlt werden. |
| Befund: |
Aushändigung des Gutachtens nach ca. einer Woche |
| Voruntersuchungen zwecks Schadensersatz wie vom Gesetz Nr. 210/92 vorgesehen (Schäden durch Transfusionen/Impfungen) |
| Dienste: |
Der Dienst wickelt die gesamte Voruntersuchungsphase für das Gesuch um Entschädigung für Schäden ab, die durch Transfusionen oder Impfungen hervorgerufen wurden. |
| Wo: |
Die Gesuche müssen im Sekretariat im 4. Stock eingereicht werden (Tel. 0471 909 272). |
| Wann: |
Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr |
| Vormerkungen: |
Die Untersuchungen müssen im Sekretariat (Tel. 0471 909 215) Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr angefordert werden. |
| Verbindlichkeit: |
Es sind keine Kosten für den Bürger vorgesehen. |
| Befund: |
Sobald der Befund der in Verona durchgeführten Untersuchung beim Dienst eintrifft, wird er übermittelt und sofort an das Gesundheitsministerium zur Entscheidung über die Akte weitergeleitet. |
| Invalidenparkscheine |
| Typologie: |
Untersuchung zur Feststellung der Voraussetzungen für das Anrecht auf die Ausstellung eines Invalidenparkscheins (schwere Gehbehinderung) |
| Wo: |
Die Untersuchungen werden, nach Festlegung eines Termins, beim Dienst für Rechtsmedizin, Amba-Alagi-Str. 33 (Tel. 0471 909 274), durchgeführt. |
| Verfahren: |
Nach Durchführung der Untersuchung, wird ein ärztliches Zeugnis ausgehändigt, welches im Falle eines Anrechts auf den Parkschein, der Gemeindepolizei zur Ausstellung desselben vorgelegt werden muss. |
| Verbindlichkeit: |
Die Untersuchung ist unentgeltlich. |
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