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  DIENST FÜR RECHTSMEDIZIN
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>> SEKTOR ZUR ANERKENNUNG VON ZIVILINVALIDITÄT, BEHINDERUNGEN, BLINDHEIT, TAUBHEIT UND GEZIELTE ARBEITSVERMITTLUNG FÜR INVALIDEN (INVALIDENKOMMISSION)
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Generelle Informationen  

  SEKTOR ZUR ANERKENNUNG VON ZIVILINVALIDITÄT, BEHINDERUNGEN, BLINDHEIT, TAUBHEIT UND GEZIELTE ARBEITSVERMITTLUNG FÜR INVALIDEN (INVALIDENKOMMISSION):

Typologie:

Visiten zur Feststellung der Zivilinvalidität, Blindheit, Taubheit, Visiten zur Feststellung der Behinderung lt. Gesetz Nr. 104/1992, Visiten zur gezielten Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderung (Gesetz Nr. 68/1999)

Wo: Amba-Alagi-Straße 33, 3. Stock (Tel. 0471 909 285,  Fax 0471 909 281)
Wann:

Die Gesuche können Montag-Freitag, 9.00-12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag Nachmittag, 14.00-16.00 eingereicht werden.

Zugang:

Die Untersuchungen werden nach Zustellung eines Einladungsschreibens durchgeführt; der Termin wird dem Patienten mindestens 3 Wochen vorher mitgeteilt. Die Untersuchungen werden beim Sitz der Invalidenkommission in Bozen, Galileo-Galilei-Straße 10 (Forum Galilei), durchgeführt.

Verbindlichkeit: Die Untersuchungen sind kostenlos.
Bescheinigung: Zustellung des Protokolls innerhalb von 2-3 Tagen

 FORMULARE
 
  Invalidenbetreuung
 
   Eigenerklärung
 
   Anfrage zur Untersuchung zwecks Feststellung des Schweregrades der Behinderung, um in den Genuß der vom Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104 "Rahmengesetz für die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der behinderten Personen" vorgesehenen Begünstigungen zu kommen Betreuung von zusammenlebenden Personen, Verwandten oder Verschwägerten innerhalb 3° Grades  
 
   Anfrage zur Feststellung des Schweregrades der Behinderung, um in den Genuß der vom Gesetz 5. Februar 1992, Nr. 104 "Rahmengesetz für die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der behinderten Personen" vorgesehenen Begünstigungen zu kommen Betreuung Minderjähriger unter 3 Jahren 
 
   Anfrage zur Feststellung der Behinderung im Sinne des Art. 3, Absatz 1 des Gesetzes vom 5. Februar1992, Nr. 104 (Rahmengesetz für die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der behinderten Personen)  
 
  Ansuchen zur Festellung der Sanitären voraussetzungen für die gezielte Arbeiteseingliederung im Sinne des G. vom 12.03.1999, Nr. 68 in geltender Fassung    
 
  Ansuchen bezüglich der Anerkennung der Zivilinvalidität, Zivilblindheit und Taubstummheit im Sinne des L.G. vom 21.08.1978, Nr. 46 in geltender Fassung