SEKTOR ZUR ANERKENNUNG VON ZIVILINVALIDITÄT, BEHINDERUNGEN, BLINDHEIT, TAUBHEIT UND GEZIELTE ARBEITSVERMITTLUNG FÜR INVALIDEN (INVALIDENKOMMISSION):
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| Typologie: |
Visiten zur Feststellung der Zivilinvalidität, Blindheit, Taubheit, Visiten zur Feststellung der Behinderung lt. Gesetz Nr. 104/1992, Visiten zur gezielten Arbeitsvermittlung von Menschen mit Behinderung (Gesetz Nr. 68/1999) |
| Wo: |
Amba-Alagi-Straße 33, 3. Stock (Tel. 0471 909 285, Fax 0471 909 281) |
| Wann: |
Die Gesuche können Montag-Freitag, 9.00-12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag Nachmittag, 14.00-16.00 eingereicht werden. |
| Zugang: |
Die Untersuchungen werden nach Zustellung eines Einladungsschreibens durchgeführt; der Termin wird dem Patienten mindestens 3 Wochen vorher mitgeteilt. Die Untersuchungen werden beim Sitz der Invalidenkommission in Bozen, Galileo-Galilei-Straße 10 (Forum Galilei), durchgeführt. |
| Verbindlichkeit: |
Die Untersuchungen sind kostenlos. |
| Bescheinigung: |
Zustellung des Protokolls innerhalb von 2-3 Tagen |
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