WEITERBILDUNG DES PERSONALS SOWIE VERWALTUNG DER SCHULEN FÜR PFLEGEHELFER
WEITERBILDUNG:
Das Amt nimmt die Anfragen für Weiterbildung des Personals entgegen und reicht sie an das zuständige Fachkomitee für die berufliche Weiterbildung weiter, das die Weiterbildungen überprüft und genehmigt. Anschließend werden die Genehmigungen den einzelnen Angestellten zugesandt.
Das Amt teilt das Budget den einzelnen Abteilungen und Diensten zu, kontrolliert es und arbeitet Statistiken aus.
Es bearbeitet außerdem die Genehmigungen der Anträge auf berufliche Weiterbildung der konventionierten Fachärzte des Gesundheitsbezirkes Bozen.
Das Amt stellt auf Antrag der Bediensteten die Ermächtigung zur Ausübung nebenberuflicher bezahlter Tätigkeiten aus.
Zudem schließt es Verträge mit Universitäten über Ausbildungspraktika laut Gesetz vom 24. Juni 1997, Nr. 196, ab.
ORGANISATION DER INTERNEN KURSE:
Jährlich wird der Bedarf an Weiterbildung der einzelnen Abteilungen und Dienste ermittelt. Die Vorschläge für die Kurse werden vom Fachkomitee für die berufliche Weiterbildung überprüft. Das Fachkomitee entscheidet, welche Vorschläge angenommen und finanziert werden können. Das Amt kümmert sich um die verschiedenen Referenten, arbeitet einen Jahreskalender aus, erarbeitet Programme und nimmt die Einschreibungen entgegen. Es werden außerdem Teilnehmerlisten und Teilnahmebestätigungen für die einzelnen Kurse vorbereitet. Zudem sammelt und kontrolliert das Amt die Anfragen für Weiterbildungsguthaben für die obgenannten Kurse und leitet sie an die zuständigen Berufsverbände bzw. -kammern oder das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals der Autonomen Provinz Bozen weiter.
SCHULEN:
Wir veröffentlichen die Ausschreibung der Kurse für Pflegehelfer und eventuelle nachfolgende Spezialisierungen. Wir nehmen die Einschreibungen entgegen und erledigen die anfallenden Sekretariatsarbeiten. Das Amt stellt Bestätigungen über den Besuch der Gesundheitsschulen aus, die bis 1997 vom Sanitätsbetrieb geleitet wurden (z.B. Berufskrankenpflegeschule).
150 STUNDEN:
Jährlich werden die Anfragen für die Anerkennung der 150 Stunden für Studienzwecke gesammelt, die laut Vertrag 3 % der Angestellten (mit Ausnahme der Angestellten der 1. und 2. Leitungsebene) zustehen.
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