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  AMT FÜR DIE BEZIEHUNGEN ZUR ÖFFENTLICHKEIT

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Generelle Informationen  Welche sind unsere Aufgaben ? 

  Welche sind unsere Aufgaben?

Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit gilt gemeinhin als "Visitenkarte" der öffentlichen Verwaltung, d.h. es ist eine Art Schnittstelle zwischen dem Gesundheitsbezirk und den Bürgerinnen und Bürgern.
Das Amt fördert die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, erfasst den Stand der Nachfrage und ermittelt die Bürgerzufriedenheit.
Die Bevölkerung kann sich an das Amt wenden, um Informationen über die vom Gesundheitsbezirk erbrachten Dienstleistungen einzuholen. Ferner kann sie im Einklang mit den in der Charta der Gesundheitsdienste angeführten Verfahren, Bemerkungen, Einsprüche und Beschwerden vorbringen.

Vom Bezirk zugewiesene Tätigkeiten:

- Allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Information, Zugang sowie Beteiligung an den Diensten im Sinne des LG Nr. 17/1993 und des DLH Nr. 21/1994 zu gewährleisten und, soweit dort nicht vorgesehen, gemäß Gesetz vom 7.8.1990, Nr. 241, in geltener Fassung;
- den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Diensten des Betriebes zu erleichtern, und zwar auch durch die Erläuterung der gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Bestimmungen sowie durch die Erteilung von Informationen über den Standort der Strukturen und die Aufgaben der Verwaltung;
- Implementierung elektronischer Datenübertragungssysteme für Mitteilungen und andere Tätigkeiten, die sich an die Bürgerinnen und Bürger richten;
- Veröffentlichung von Mitteilungen, die betriebsinterne organisatorische Änderungen betreffen und im Interesse der Bevölkerung sind (z.B. Stundenplanänderungen, Informationen über Impfungen, Basisärzte usw.);
- den Bürgerinnen und Bürgern Gehör schenken, wobei die an den Bezirk gerichteten Beschwerden eingesammelt und bearbeitet werden, die Bürgerzufriedenheit mittels Fragebögen erhoben wird, Berichte über die Erhebungen verfasst und deren Ergebnisse ausgewertet werden. Zudem soll ein Informationsaustausch zwischen dem Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit und anderen Verwaltungsdiensten sowie anderen Ämtern für die Beziehungen zur Öffentlichkeit gewährleistet werden;

Ausarbeitung von Informationsmaterial
- Aktualisierung der Charta der Gesundheitsdienste;
- Ausarbeitung von Informationsbroschüren für die Bürgerinnen und Bürger;
- Erteilung von Auskünften und Orientierung bezüglich der Leistungen und des Standorts der Strukturen;
- Erstellung und Verwaltung der Homepage des Bezirks;
- Aktualisierung der im Telefonbuch den Gesundheitsbezirk betreffenden Seiten.

Beschwerden:

Das Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit nimmt jede Art von Beschwerde entgegen. Diese Beschwerden  werden, nachdem sie angenommen und klassifiziert wurden, zuständigkeitshalber an die jeweils verantwortliche Person übermittelt.
Die Beschwerden können von Betreuten, Familienangehörigen der Betreuten, von anderen Verwaltungen, von Schutz- oder Freiwilligenorganisationen und vom Volksanwalt bzw. von der Volksanwältin eingereicht werden.
Die Beschwerden können schriftlich, mündlich, telefonisch, mittels Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Alle Beschwerden, die mit Adresse versehen sind, werden schriftlich beantwortet.
Vordruck Beschwerden

Die Phasen des Verfahrens:

1. Annahme: Entgegennahme der Beschwerde, Klassifizierung derselben, Entscheidung hinsichtlich der Verfahrensweise, wobei auch die Erwartungen des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin berücksichtigt werden. Bei Schadenersatzforderungen wird das Amt für allgemeine Angelegenheiten eingeschaltet, das ein Verfahren bei der Versicherungsgesellschaft in die Wege leitet.
2. Erste Antwort auf die Beschwerde des Bürgers bzw. der Bürgerin: Mit dieser wird dem Bürger bzw. der Bürgerin mitgeteilt, dass der gemeldete Vorfall überprüft wird und er bzw. sie baldmöglichst über den Ausgang informiert wird.
3. Ermittlungsverfahren: Ermittlung der Elemente, welche für die Formulierung der Beurteilung und die darauf folgende Antwort notwendig sind. Das Verfahren umfasst das Einholen von Gutachten und Gegendarstellungen sowie die Durchführung von Lokalaugenscheinen.
4. Antwort an die betreute Person: diese kann sofort oder nach der Durchführung von Nachforschungen erfolgen.

Im Rahmen dieses Verfahrens werden oft innerhal des Bezirkes Initiativen zusammen mit dem betroffenen Dienst festgelegt, um die Ursachen zu beheben, die zur Beschwerde geführt haben.
Regelmäßig werden auch analytische und zusammenfassende Übersichten ausgearbeitet und den jeweiligen Verantwortlichen übermittelt.
 

INFORMATIONSMATERIAL FÜR DIE BÜRGER

- Charta der Gesundheitsdienste

Documento PDF  Charta 1. Teil 
Documento PDF  Charta 2. Teil 
Documento PDF  Charta 3. Teil 
Documento PDF  Charta 4. Teil 
Documento PDF  Charta 5. Teil

- Fachärztliche Visiten und instrumentelle Leistungen

- Infoblätter der Abteilungen (Muster) 

- Lageplan

- Nützliche Informationen

- Sprengelbroschüre



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